Schulweg

Wichtige Information!

Seit Erstellung des Planes hat es und wird es besonders um das Gelände des Bahnhofes herum Veränderungen im Ort gegeben. Diese werden aktuell gemeinsam mit dem Schulträger bearbeitet. Im Schuljahr 24/25 wird es dann eine Überarbeitung geben.

Aktuell wichtig zu wissen: Die vorgeschlagenen Wege sind die offizielle Empfehlung von Schulträger, Polizei und Schulleitung. Auch wenn kürzere Wege augenscheinlich besser erscheinen, so ist die Empfehlung immer die Sicherste! So zum Beispiel ist der Durchgang durch das „Millionentor“ keine Alternative! Weitere Informationen zu aktuellen Anpassungen folgen auf einem gesonderten Informationsabend.

Liebe Eltern, 

Das neue Schuljahr steht bevor und Ihr Kind muss sich mit einem neuen Schulweg auseinandersetzen. Dabei gibt es viele neue Eindrücke und Erfahrungen als “Schulkind”.

Mit diesem Schulwegplan und den dazugehörigen Empfehlungen möchten wir Ihnen und Ihrem Kind Unterstützung bieten, sich sicher auf dem Schulweg zu verhalten. Durch ihre geringe Körpergröße und ihre Unerfahrenheit sind Kinder hier besonders gefährdet. Sie werden von Autofahrern leichter übersehen.

Gemeinsam mit dem Polizeibezirksdienst und der Gemeinde Engelskirchen haben wir für Sie den vorliegenden Schulwegplan mit den dar- gestellten Wegeempfehlungen und Hinweisen auf besondere Gefahrenpunkte für einen möglichst sicheren Schulweg erstellt. Dennoch bedeutet dies nicht, dass der Schulweg hier gefahrlos ist. Bitte besprechen Sie ihn mit Ihrem Kind und weisen Sie besonders auf Gefahren hin.

Ich wünschen Ihrem Kind einen guten Schulstart!

Schulleiterin,
Sabine Gawlick

Parken am Schulzentrum 

Liebe Eltern!
Die Sicherheit Ihres Kindes ist uns ein zentrales Anliegen! Deshalb unterstützen Sie uns bitte:
Bitte nutzen Sie die ausreichend vorhandenen Parkplätze.
Das Parken in der Busbucht und auf dem Grünstreifen ist aus verschiedenen Gründen nicht erwünscht.

Viele Schüler haben die Möglichkeit das Angebot des Schülerspezialverkehrs zu nutzen, um gegen ein geringes Entgelt eine Schülerfahrkarte zu erwerben.

Schülerinnen und Schüler, welche fußläufig weniger als 2,0 km von der besuchten Grundschule entfernt wohnen, haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

Sofern für Ihr Kind keine Fahrberechtigung besteht, haben Sie die Möglichkeit, eine Schülerfahrkarte gegen Entgelt zu erwerben. Für diese Fahrkarte wird ein Beförderungsentgelt in Höhe von derzeit pauschal 165,00 €/Schuljahr erhoben. Der Fahrausweis berechtigt ausschließlich zu Fahrten im Schülerspezialverkehr vom Wohnort zur Schule und/oder zurück.

Haben Sie Fragen zur Schülerbeförderung?
Bei bestehenden Unklarheiten hilft Ihnen unser Sekretariat gerne weiter.